Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen der Liegenschaftsverwaltung Sommerhalder (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Auftraggebern.

Art. 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Liegenschaftsverwaltung Sommerhalder, Jürg Sommerhalder, Huebwiesenstrasse 20, 8155 Niederhasli (nachfolgend «Auftragnehmer»), gegenüber dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Art. 2 – Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen.

Art. 3 – Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag. Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner Leistungspflichten beizuziehen.

Art. 4 – Honorar und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar richtet sich nach dem abgeschlossenen Verwaltungsvertrag und den darin festgelegten Vergütungsvereinbarungen.
  2. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben.
  4. Auslagen, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Art. 5 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über alle für die Verwaltung relevanten Informationen zu informieren. Er hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Vollmachten und Unterlagen zur Verfügung stehen.

Art. 6 – Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Honorare begrenzt.
  4. Für Schäden durch Dritte, die im Auftrag des Auftraggebers tätig sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Art. 7 – Vertragsdauer und Kündigung

  1. Verwaltungsverträge werden in der Regel für eine Mindestdauer von einem Jahr abgeschlossen.
  2. Nach Ablauf der Mindestdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
  3. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Art. 8 – Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung (DSG) und unserer Datenschutzerklärung.

Art. 9 – Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Art. 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dielsdorf (Bezirksgericht Dielsdorf), Kanton Zürich, Schweiz.

Art. 11 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026 · Niederhasli, Kanton Zürich