FAQ – Häufig gestellte Fragen von Mietern

Wie kann ich ein Mietobjekt besichtigen?

Wenn Sie sich für ein Inserat interessieren, kontaktieren Sie uns bitte über die Inserat-Plattform. Wir koordinieren mit dem aktuellen Mieter oder der Hauswartung einen individuellen Besichtigungstermin.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Mietbewerbung?

Bitte senden Sie uns:
– eine vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
– eine aktuelle Betreibungsauskunft (nicht älter als 3 Monate)
– eine Kopie Ihres Ausweisses oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung
– bei mehreren Personen: Unterlagen aller künftigen Mieter

Wie melde ich einen Schaden oder eine Störung in der Wohnung?

Bitte melden Sie Schäden möglichst rasch schriftlich per E-Mail an unsere Geschäftsstelle. Für Notfälle (z. B. Wasserschäden, Heizungsausfall im Winter) steht eine Notfallnummer zur Verfügung, die Sie im Treppenhaus finden. Eigenmächtige Reparaturen ohne Rücksprache werden nicht übernommen.

Was zählt als Bagatellschaden und muss vom Mieter selbst bezahlt werden?

Bagatellschäden sind kleinere Reparaturen (z. B. Dichtungen, Glühbirnen, WC-Sitz, Duschschlauch), deren Behebung in der Regel weniger als CHF 150.– kostet. Diese sind gemäss Mietrecht vom Mieter zu tragen. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns vorab.

Was muss ich bei der Kündigung der Wohnung beachten?

Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und -termine erfolgen.
Gültig ist nur eine Kündigung mit den Unterschriften aller im Mietvertrag aufgeführten Personen.
Sollten Sie vorzeitig ausziehen wollen, sind Sie verpflichtet, einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen, der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.

Darf ich in der Wohnung Haustiere halten?

Die Haltung von Kleintieren (z. B. Fische, Meerschweinchen) ist grundsätzlich erlaubt. Für Hunde oder Katzen ist eine schriftliche Bewilligung der Verwaltung erforderlich. Bitte melden Sie uns Ihr Anliegen im Voraus, damit wir dies prüfen können.

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